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Qualifizierungschancengesetz

 

Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel sind große Herausforderungen für Unternehmen. Genau dort kann das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ansetzen, unterstützen und Ihr Unternehmen weiterbringen:

• Strukturwandel & Transformation: Wissen und Fähigkeiten von Mitarbeitenden mit passenden Qualifizierungsangeboten ausbauen
• Digitalisierung: Übergang in neue Aufgabengebiete und Vorbereitung auf die weitere Digitalisierung der Arbeitswelt
• Fachkräftemangel: Identifizierung der Entwicklungspotentiale von Mitarbeitenden unabhängig von Qualifizierungsstatus

Arbeitgeber

So profitiert Ihr Unternehmen

Die Chance

Qualifizierungsoffensive

Arbeitnehmer

So profitieren Sie

Fakten: Aus- und Weiterbildung sind Erfolgsfaktoren jedes Unternehmens.

Ihre Vorteile:

  • Fachkräftemangel und damit verbundene Personalsuche & -einweisung für das Unternehmen verhindern
  • Qualifiziertes Stammpersonal
  • Hohe Mitarbeiterbindung
  • Hohe Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation
  • Kosteneinsparung trotz Mitarbeiterqualifizierung
  • Positive Außenwirkung

Weiteren Fakten im Überblick finden Sie hier.

Förderungsziel: Weiterbildung für Beschäftigte und finanzielle Entlastung für Unternehmen

Voraussetzungen:

  • Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden und vermittelt Wissen und Kenntnisse, die über rein arbeitsplatzbezogene und kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
  • Der Berufsabschluss des Weiterbildungsteilnehmenden und die letzte Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung liegen vier Jahre zurück.
  • Der Weiterbildungsträger muss für die Förderung zugelassen sein.
  • Die Weiterbildung kann außerhalb des Betriebes bzw. von einem zugelassenen Träger innerhalb des Betriebes durchgeführt werden.  

Lösung: Der strukturelle Wandel betrifft jede Branche. Nur wer sich weiterbildet, kann diesem Wandel ohne Sorge entgegentreten

Ihre Vorteile:

  • Kompetenzerwerb bzw. -ausbau
  • Arbeitsplatzsicherung und damit Einkommenssicherung
  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu Zeiten des technologischen Wandels
  • Arbeitgeberattraktive Weiterbildung, die gerne unterstützt wird

WICHTIG:

Bei Angestellten ohne Berufsabschluss und bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen sind bis zu 100 % der Lohnkosten förderbar.


 

Erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung

Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind.
Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Darüber hinaus wurden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert.
Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.